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Gemeinnützigkeit
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| Die Stiftung Lebendige
Stadt ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel
der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden. |
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Auszug aus der Satzung der Stiftung „Lebendige Stadt“
§ 2 Zweck: Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Sie widmet sich den europäischen Städten als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation, Kultur und Handel. |
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Code of Conduct |
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- Die Stiftung „Lebendige Stadt“ ist ein Gemeinschaftsprojekt von Kommunen und Wirtschaft, in dem sich führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Forschung engagieren.
- Die Stiftung widmet sich den europäischen Städten als Zentren für Leben, Arbeiten, Wohnen, Kommunikation, Kultur und Handel.
- Ziel der Stiftung ist es, kreative und umsetzbare Ideen zur Stadtgestaltung zu entwickeln, deren Umsetzung zu unterstützen und Best-practise-Beispiele durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen weiterzutragen.
- Ideen und Konzepte werden dabei in einem offenen Dialog entwickelt. Das schließt den aktiven Austausch mit Partnern außerhalb der Stiftung ausdrücklich ein.
- Bei der Umsetzung ihrer Ideen und Konzepte greift die Stiftung auf das umfangreiche Wissen, die Erfahrung sowie die Unterstützung der Mitglieder ihrer Gremien zurück. Dabei strebt die Stiftung insbesondere an, durch verbundene Vereine weitere Partner zur Durchführung von Projekten zu gewinnen.
- Die Stiftung ist unabhängig und parteipolitisch neutral. Die Mitglieder der Stiftungsgremien nehmen ihre Aufgaben im Vorstand, im Kuratorium oder im Stiftungsrat ehrenamtlich wahr. Sie ziehen aus ihrer Tätigkeit keine finanziellen oder materiellen Vorteile.
- Sie begleitet dabei eine Zeit des Umbruchs durch eine unvoreingenommene Diskussion der damit in den Städten verbundenen Konflikte.
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